Unsere Kindertagespflegevermittlung
Der Mütterzentrum e.V. Leipzig vermittelt und begleitet Kindertagespflegepersonen in Leipzig, die Kinder in den ersten 3 Lebensjahren betreuen.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Weiterführende Informationen zum Thema Kindertagespflege können auf der Website der Stadt Leipzig angerufen werden.
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Andrea Kübbeler

Anja Stall

Carola Lange
Tagespflegepersonen in Leipzig



Francie Herrling



Simone Schenkel
FAQ
Kindertagespflege ist für Kinder in den ersten drei Lebensjahren eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte. Sie werden in einem familiären Rahmen von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater stundenweise oder ganztägig betreut. Die Betreuung erfolgt entweder in der privaten Wohnung der Kindertagespflegeperson mit speziell für die Kindertagespflege eingerichteten Räumen oder in einer nur für die Kindertagespflege angemieteten Wohnung. Eine Kindertagespflegeperson kann maximal fünf Kinder aufnehmen.
Die Kindertagespflegepersonen entscheiden selbst, in welchem zeitlichen Rahmen sie die Betreuung anbieten. Im Rahmen des Betreuungsvertrages wird der wöchentliche Umfang der Betreuungsstunden zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern vereinbart. Analog zur Betreuungszeit in den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig.
Freie Kindertagespflegeplätze sind über das Elternportal der Stadt Leipzig www.meinkitaplatz-leipzig.de zu sehen. Zu unserer telefonischen Sprechzeit (dienstags 10–15 Uhr) können Sie nach unseren Kindertagespflegepersonen in unserer Vermittlung fragen, die in absehbarer Zeit freie Plätze neu vergeben können und sich dann mit diesen in Verbindung setzen. Die Auswahl, welches Kind in die Betreuung aufgenommen wird, trifft die Kindertagespflegeperson nach einem Kennenlerngespräch mit den Eltern und dem Kind selbst. Eine Auflistung mit weiterführenden Links zu anderen Trägern mit Kindertagespflegevermittlung in Leipzig finden Sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig.
Ist ein Betreuungsplatz bei einer unserer Kindertagespflegepersonen frei bzw. wird in absehbarer Zeit frei, erhalten Sie von uns den Namen und die Telefonnummer der entsprechenden Kindertagespflegeperson. Dann können Sie sich mit der Kindertagespflegeperson in Verbindung setzen und einen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Bei diesem persönlichen Treffen geht es darum, dass sich die Kindertagespflegeperson, die Eltern und das Kind kennen lernen und gegenseitig schauen können, ob die Betreuung des Kindes bei dieser Kindertagespflegeperson passend wäre. Dabei können Faktoren wie gegenseitige Sympathie, Erziehungsvorstellungen und der Weg zur Kindertagespflegestelle eine Rolle spielen. Wenn die Eltern eine Betreuung bei dieser Kindertagespflegeperson wünschen und diese das Kind betreuen möchte, kann es zum Abschluss des Betreuungsvertrages kommen. Von unserer Vermittlungsstelle erhalten Sie Beratung zu diesem Betreuungsvertrag, den Sie mit der Kindertagespflegeperson direkt abschließen.
Im Betreuungsvertrag werden Vereinbarungen zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern des Tageskindes zur Eingewöhnungs- und zur Betreuungszeit, zum Urlaub und zum Krankheitsfall getroffen. Mündlich besprochen und ggf. schriftlich festgehalten, werden Gewohnheiten und Eigenheiten des Kindes, Rituale, die das Kind von zu Hause kennt und praktische Details der Betreuung.
Informationen und Tipps rund um die Eingewöhnung finden Eltern in unserem » Flyer
Kinder, die von geprüften Kindertagespflegepersonen betreut werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Freistaat Sachsen ist die Unfallkasse mit Sitz in Meißen zuständig. Unsere Kindertagespflegepersonen sind über eine „Zusatz-Haftpflichtversicherung für Tagespflege“ versichert.
Der Elternbeitrag für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege ist der gleiche wie in einer Kindertagesstätte. Die monatlichen Elternbeiträge werden per Lastschrift zum jeweils 15. des laufenden Monats durch den Mütterzentrum e.V. Leipzig eingezogen. Die Kosten für die Verpflegung richten sich nach dem individuellen Angebot der Kindertagespflegeperson und werden von den Eltern entweder an den Essenslieferanten oder die Kindertagespflegeperson direkt bezahlt.
Nach Vertragsabschluss können Eltern einen Ermäßigungs- oder Freistellungsantrag im Amt für Jugend, Familie und Bildung stellen. Unter bestimmten Umständen kann ein Zuschuss zum Mittagessen beantragt werden. Weitere Informationen gibt es » hier.
Kindertagespflegepersonen in unserer Vermittlung haben einen jährlichen Urlaubsanspruch von maximal 30 Tagen.
Die Kündigungsfrist legt jede Kindertagespflegeperson selbst fest. Sie sollte im Betreuungsvertrag verankert sein und maximal 3 Monate betragen.